Soforthilfe – Privatvermögen soll nicht berücksichtigt werden
Aufgrund der politischen Diskussion hat das Landesministerium Baden-Württemberg eine Pressemeldung veröffentlicht, in der eine Nachbesserung der Kriterien zur Definition des Liquiditätsengpasses und dem Einsatz der Soforthilfe durchgeführt wird.
Hier könnt ihr die Pressemeldung finden: