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Soforthilfe – Privatvermögen soll nicht berücksichtigt werden

Aufgrund der politischen Diskussion hat das Landesministerium Baden-Württemberg eine Pressemeldung veröffentlicht, in der eine Nachbesserung der Kriterien zur Definition des Liquiditätsengpasses und dem Einsatz der Soforthilfe durchgeführt wird.

Hier könnt ihr die Pressemeldung finden:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/erleichterungen-bei-den-foerderbedingungen-fuer-soforthilfen/