Veranstaltung

Hauptversammlung 2020

Wir laden alle aktiven und passiven Mitglieder und Interessenten*Innen zu unserer 1. Hauptversammlung am 28. Juli 2020 nach Heidelberg KlubK Karlstorbahnhof ein.

Ort: KlubK – Karlstorbahnhof, 69117 Heidelberg
(Eingang Innenhof – S-Bahn Seite)
Wann: 19:00 – 22:00


Anmeldung
Aufgrund von Covid-19, müssen sich alle Teilnehmer anmelden.
Einer Anmeldung erfolgt durch die Zusendung einer E-Mail an die folgende E-Mail Adresse info(AT)filmverbund-rheinneckar.de

Agenda

  • Status Vereinsgründung
  • Wahl Schiedsausschuss
  • Vorstellung und Verabschiedung Geschäftsordnung
  • Satzungsänderung
  • Gruppenarbeit – Definition der Ziele für 2020-2022
    –> Ziel ist es Arbeitsgruppen zu gründen, welche an den Zielen des Verbands arbeiten

Geplante Satzungsänderung:

Satzungsänderungen                                     Filmverband Rhein Neckar e.V.

§ 3.1 Erwerb der Mitgliedschaft 

Von

IV.     Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen. Gegen eine Ablehnung, die keiner Begründung bedarf, steht dem/der Bewerber*In die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, welche dann endgültig entscheidet.

Nach

IV. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen. Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag mit einfacher Mehrheit. Für den Fall einer Ablehnung des Aufnahmeantrags durch den Vorstand, die schriftlich zu erfolgen hat, kann der/die Bewerber/-in in Berufung gehen. Der Vorstand ist dementsprechend verpflichtet den Aufnahmeantrag in der nächsten Mitgliederversammlung zur Abstimmung zu stellen. Die Mitgliederversammlung entscheidet dann über den Aufnahmeantrag endgültig.

§ 4.2.2 Einberufung von Mitgliederversammlungen

Von

Die Einberufung von Mitgliederversammlungen erfolgt durch Veröffentlichung der Tagesordnung und der Anträge in den Vereinspublikationen. Zwischen dem Tag der Veröffentlichung und dem Termin der Versammlung muss eine Frist von mindestens 14 Tagen liegen. Anträge auf Satzungsänderungen müssen unter Benennung der abzuändernden Vorschrift wörtlich mitgeteilt werden.

Nach

Die Einberufung von Mitgliederversammlungen erfolgt durch Veröffentlichung der Tagesordnung und der Anträge über eine persönliche Einladung an alle Mitglieder per hinterlegter Mail, sowie durch die Veröffentlichung der Tagesordnung und der Anträge auf der vereinseigenen Homepage. Zwischen dem Tag der Veröffentlichung und dem Termin der Versammlung muss eine Frist von mindestens 14 Tagen liegen. Anträge auf Satzungsänderungen müssen unter Benennung der abzuändernden Vorschrift wörtlich mitgeteilt werden.